Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fragen und Infos zum Bike- und Sportgeräte-Verleih

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Fahrradverleih bei Busslehner Sports. Erfahren Sie alles zu Buchung, Verfügbarkeit, Ausrüstung, Preisen und Service – damit Ihr Radabenteuer am Achensee reibungslos startet.

Wie entsteht der Mietvertrag?

Der Mietvertrag kommt zustande, sobald über den Onlineshop die Buchung & Zahlung abgeschlossen ist und sie ihr E-Ticket erhalten – oder wenn sie den Verleih vor Ort abschließen.

Was passiert, wenn mein gebuchtes Sportgerät nicht verfügbar ist?

Sie erhalten kostenlos ein gleichwertiges oder besseres Sportgerät aus unserem aktuellen Bestand.

Kann ich mein Sportgerät tauschen?

Ja, ein Tausch innerhalb derselben Kategorie ist kostenlos. Ein Upgrade ist jederzeit gegen Aufpreis möglich.

Welche Dokumente brauche ich bei der Abholung?

Bitte bringen sie ihr E-Ticket sowie ihre Achensee Gästekarte und bei Bedarf einen amtlichen Ausweis wie Reisepass oder Führerschein mit. 

Muss ich eine Kaution hinterlegen?

Nein. Es wird ggfs. eine Kopie ihres Ausweises gemacht.

Was passiert bei verspäteter Abholung?

Bei verspäteter oder nicht erfolgter Abholung kann der Mietpreis nicht rückerstattet werden.

Kann ich das Sportgerät früher zurückgeben?

Ja, aber eine Rückerstattung gibt es nur bei Krankheit oder Verletzung mit ärztlicher Bestätigung.

Kann ich mein Sportgerät am Wochenende oder Feiertag auch nach Geschäftsschluss abgeben?

Ja, eine Rückgabe sollte allerdings bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Das Sportgerät wird mit dem mitgegebenen Schloss versperrt und der Schlüssel wird in den vorgesehenen Schlüsselkasten eingeworfen.

Kann ich die Mietdauer verlängern?

Ja, bitte sprechen sie uns einfach vor Ort an – sie zahlen lediglich den Differenzbetrag zur tatsächlichen Mietdauer.

Wie kann ich meine Buchung stornieren?

Stornierungen sind bis 18 Uhr am Vortag möglich, mit gestaffelten Rückerstattungen oder Wertgutscheinen. Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung.

Wer haftet bei Schäden oder Diebstahl?

Der Mieter ist für das Mietgerät verantwortlich. Bei unsachgemäßer Nutzung oder unzureichender Verwahrung können Kosten entstehen.

Was muss ich bei einem Diebstahl tun?

Der Diebstahl muss innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei und umgehend beim Verleihshop gemeldet werden.

Kann ich eine Schutzgebühr abschließen?

Ja. Das gemietete Sportgerät kann mit 10 % Aufpreis der Mietsumme gegen Bruch/Beschädigung oder Diebstahl „versichert“ werden. 

Ausnahmen beim Abschluss einer Schutzgebühr?

Die Schutzgebühr greift nicht bei unsachgemäßer Verwendung oder bei Diebstahl durch Zuwiderhandeln gegen die auferlegten Verwahrungspflichten. 

Welche Kosten kommen bei unsachgemäßer Verwendung oder bei Diebstahl (ohne Schutzgebühr) auf mich zu?

Sie haften mit den Reparaturkosten, sowie dem aktuellen Zeitwert bei Diebstahl. Weitere Kosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten können entstehen.

Darf eine andere Person mein gemietetes Sportgerät benutzen?

Nein, aufgrund der genauen Anpassung darf das Sportgerät ausschließlich von der  im Mietvertrag genannten Person genutzt werden.

Welches Recht gilt für den Mietvertrag?

Es gilt österreichisches Recht. Zuständig ist das Gericht am Standort des Verleihshops.

Wie verarbeitet ihr meine persönlichen Daten?

Wir verwenden personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung des Mietvertrags.